Verhinderungspflege in Frankfurt am Main

Ihre pflegenden Angehörigen brauchen eine Pause? Wir übernehmen – stundenweise, tageweise oder bis zu 6 Wochen am Stück.

Pflegende Angehörige leisten Enormes – doch auch sie brauchen mal eine Auszeit. Ob Urlaub, ein Arzttermin, Krankheit oder einfach ein freier Tag: Die Verhinderungspflege springt ein und stellt sicher, dass Ihr Angehöriger weiterhin bestens versorgt wird. Das Budget dafür stellt die Pflegekasse bereit – bis zu 1.612 Euro im Jahr, die verfallen, wenn Sie sie nicht nutzen.

Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eines der am meisten ungenutzten Budgets in der Pflege. Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen jährlich 1.612 Euro zur Verfügung – und mit einem Trick können Sie dieses Budget sogar auf bis zu 2.418 Euro aufstocken, indem Sie 50 % des ungenutzten Kurzzeitpflege-Budgets umwidmen.

Verhinderungspflege kann stundenweise (unter 8 Stunden) oder ganztägig in Anspruch genommen werden. Bei stundenweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld sogar weitergezahlt – ein wichtiger finanzieller Vorteil, den viele Familien in Frankfurt nicht kennen.

Typische Einsatzszenarien in Frankfurt: Ein pflegender Ehepartner möchte zwei Wochen in den Urlaub fahren. Die Tochter, die ihre Mutter pflegt, hat selbst einen Arzttermin. Der pflegende Sohn ist erkrankt und kann die Versorgung vorübergehend nicht übernehmen. In all diesen Fällen springt unser Team ein und gewährleistet eine lückenlose Versorgung.

Wichtig: Verhinderungspflege kann rückwirkend für das laufende Kalenderjahr beantragt werden. Wenn Sie Ihr Budget noch nicht genutzt haben, lohnt es sich, uns zu kontaktieren – wir prüfen Ihre Ansprüche kostenlos.

Unsere Verhinderungspflege-Leistungen im Überblick

Stundenweise Vertretung (unter 8h) – Pflegegeld läuft weiter
Ganztägige Übernahme bei Urlaub oder Krankheit
Bis zu 1.612 Euro pro Jahr – aufstockbar auf 2.418 Euro
Bis zu 6 Wochen am Stück nutzbar
Kombination mit Kurzzeitpflege-Budget möglich
Keine Wartezeit bei bereits anerkanntem Pflegegrad
Kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche durch unser Team

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Ab welchem Pflegegrad gibt es Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege steht Ihnen ab Pflegegrad 2 zu, sofern die Pflegeperson den Pflegebedürftigen zuvor mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt hat.

Verfällt das Budget am Jahresende?

Ja, nicht genutzte Verhinderungspflege verfällt am 31. Dezember. Nutzen Sie Ihren Anspruch rechtzeitig – wir beraten Sie gerne.

Kann ich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren?

Ja, Sie können bis zu 50 % des Kurzzeitpflege-Budgets (806 Euro) auf die Verhinderungspflege übertragen. So haben Sie insgesamt bis zu 2.418 Euro zur Verfügung.

Kostenübernahme

Viele Leistungen im Bereich Verhinderungspflege werden von Ihrer Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Wir prüfen kostenlos Ihre Ansprüche, helfen bei der Antragstellung und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab – Sie müssen sich um nichts kümmern.