Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Frankfurt am Main

125 Euro monatlich für Betreuung und Alltagshilfe – ab Pflegegrad 1, ohne Antrag. Nutzen Sie Ihr Budget, bevor es verfällt.

Wussten Sie, dass Ihnen ab Pflegegrad 1 jeden Monat 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zustehen? Dieses Budget nach §45b SGB XI kann für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote genutzt werden – und wird von vielen Pflegebedürftigen in Frankfurt gar nicht abgerufen. Bei HomeCare 24 helfen wir Ihnen, diesen Anspruch voll auszuschöpfen.

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt 125 Euro monatlich und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu – unabhängig davon, ob Sie bereits andere Pflegeleistungen beziehen. Das Besondere: Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden. Das bedeutet: Wenn Sie den Entlastungsbetrag 2025 nicht genutzt haben, können Sie ihn bis zum 30. Juni 2026 noch rückwirkend einsetzen – das sind bis zu 1.500 Euro, die Ihnen zustehen.

Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden? Für alle Leistungen, die von zugelassenen Anbietern wie HomeCare 24 erbracht werden: Alltagsbegleitung (Spaziergänge, Vorlesen, Gesellschaft leisten), hauswirtschaftliche Unterstützung (Einkaufen, Kochen, Putzen), Begleitung zu Arztterminen, Unterstützung bei der Tagesstrukturierung und Aktivierung.

Für viele Frankfurter mit Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag die einzige regelmäßige Pflegeleistung, die ihnen zusteht – denn Pflegesachleistungen und Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Umso wichtiger ist es, diese 125 Euro monatlich nicht verfallen zu lassen.

So funktioniert es bei HomeCare 24: Sie beauftragen uns mit Betreuungs- oder Entlastungsleistungen, wir erbringen die Leistung und rechnen den Betrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen – der Entlastungsbetrag steht Ihnen automatisch mit der Feststellung Ihres Pflegegrads zu.

Unsere Betreuungs- und Entlastungsleistungen-Leistungen im Überblick

125 Euro monatlich – ab Pflegegrad 1 (alle Pflegegrade)
Kein gesonderter Antrag notwendig
Nicht genutzte Beträge bis 30. Juni des Folgejahres übertragbar
Alltagsbegleitung: Spaziergänge, Vorlesen, Gesellschaft
Hauswirtschaftliche Hilfe: Einkaufen, Kochen, Putzen
Begleitung zu Arzt-, Behörden- und Friseurbesuchen
Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse – kein Eigenanteil

Häufige Fragen zur Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Bekomme ich den Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1?

Ja! Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich steht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zu. Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist er oft die einzige regelmäßige Pflegeleistung.

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Nein, der Anspruch entsteht automatisch mit der Feststellung Ihres Pflegegrads. Sie müssen lediglich einen zugelassenen Anbieter wie HomeCare 24 beauftragen – wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?

Nicht abgerufene Beträge eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden. Danach verfallen sie. Beispiel: Die 1.500 Euro aus 2025 können Sie bis 30.06.2026 noch nutzen.

Kann ich den Entlastungsbetrag mit anderen Leistungen kombinieren?

Ja. Der Entlastungsbetrag ist unabhängig von Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Er kommt zusätzlich oben drauf und kann frei für Betreuung und Entlastung eingesetzt werden.

Kostenübernahme

Viele Leistungen im Bereich Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden von Ihrer Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Wir prüfen kostenlos Ihre Ansprüche, helfen bei der Antragstellung und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab – Sie müssen sich um nichts kümmern.