Pflegeberatung nach §37.3 in Frankfurt am Main

Gesetzlich vorgeschriebener Beratungsbesuch bei Pflegegeld-Empfängern – wir kommen zu Ihnen nach Hause und beraten Sie kostenlos.

Wenn Sie Pflegegeld beziehen und die Pflege selbst organisieren – durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn – sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI nachzuweisen. Seit 2026 gilt für alle Pflegegrade (2 bis 5) ein einheitlicher Rhythmus: einmal pro Halbjahr. Versäumen Sie diesen Termin, kürzt Ihre Pflegekasse das Pflegegeld – erst um 50 %, dann komplett.

Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI ist kein bürokratischer Formalakt, sondern eine echte Chance: Eine examinierte Pflegefachkraft besucht Sie zu Hause, beobachtet die aktuelle Pflegesituation, gibt praktische Tipps zur Pflege und informiert Sie über Leistungen, die Sie möglicherweise noch nicht kennen – zum Beispiel Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder den Entlastungsbetrag.

Seit dem 1. Januar 2026 gelten durch das BEEP-Gesetz (Bürokratieentlastungs- und Effizienzpaket Pflege) vereinfachte Regeln: Der Beratungsbesuch ist für alle Pflegegrade (2 bis 5) nur noch halbjährlich Pflicht. Für Pflegegrad 4 und 5 besteht zusätzlich die Möglichkeit, den Besuch freiwillig vierteljährlich durchzuführen – das kann sinnvoll sein, wenn sich die Pflegesituation verändert oder eine Höherstufung ansteht.

Wer darf den Beratungseinsatz durchführen? Zugelassene ambulante Pflegedienste wie HomeCare 24 in Frankfurt am Main, anerkannte Pflegeberatungsstellen und zertifizierte Pflegeberater nach §7a SGB XI. Wir sind von allen Pflegekassen anerkannt und rechnen den Einsatz direkt ab – für Sie entstehen keine Kosten.

Wichtig für Frankfurter Familien: Der Beratungsbesuch kann auch per Videokonferenz stattfinden. Wenn Sie allerdings zum ersten Mal einen Beratungseinsatz durchführen oder sich die Pflegesituation wesentlich verändert hat, empfehlen wir den Besuch vor Ort – so können wir die Wohnsituation, Hilfsmittel und Pflegeumgebung direkt begutachten und konkrete Verbesserungsvorschläge machen.

Ein oft übersehener Vorteil: Beim Beratungsbesuch prüfen wir auch, ob Ihr aktueller Pflegegrad noch passt. Viele Pflegebedürftige in Frankfurt haben Anspruch auf einen höheren Pflegegrad – und damit auf deutlich mehr Leistungen – ohne es zu wissen. Wir unterstützen Sie bei der Höherstufung.

Unsere Pflegeberatung nach §37.3-Leistungen im Überblick

Gesetzlich vorgeschriebener Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI
Seit 2026: einheitlich halbjährlich für Pflegegrad 2 bis 5
Hausbesuch durch examinierte Pflegefachkraft
Auch per Videokonferenz möglich
Praktische Pflegetipps und Hilfsmittelberatung
Prüfung, ob Ihr Pflegegrad noch aktuell ist (Höherstufungsberatung)
Information über ungenutzte Leistungen (Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag)
Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse – komplett kostenlos für Sie

Häufige Fragen zur Pflegeberatung nach §37.3

Ist der Beratungseinsatz nach §37.3 Pflicht?

Ja – wenn Sie Pflegegeld beziehen und die Pflege zu Hause durch Angehörige organisieren. Wird der Nachweis nicht erbracht, kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld um 50 % und kann es bei weiterem Versäumnis komplett streichen.

Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt: Für alle Pflegegrade (2–5) ist der Beratungsbesuch halbjährlich Pflicht. Für Pflegegrad 4 und 5 kann er freiwillig auch vierteljährlich durchgeführt werden.

Was kostet der Beratungseinsatz?

Für Sie als Pflegebedürftigen entstehen keine Kosten. Die Pflegekasse übernimmt die Vergütung vollständig. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.

Kann der Beratungseinsatz per Video stattfinden?

Ja, seit der Gesetzesänderung ist der Beratungseinsatz auch per Videokonferenz möglich. Beim ersten Mal oder bei wesentlichen Veränderungen empfehlen wir jedoch einen Besuch vor Ort.

Was passiert beim Beratungsbesuch?

Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause (oder per Video), beurteilt die aktuelle Pflegesituation, gibt praktische Tipps, informiert über Leistungsansprüche und dokumentiert den Besuch für Ihre Pflegekasse.

Brauche ich den Beratungseinsatz auch wenn ich einen Pflegedienst habe?

Nein. Wenn Sie ausschließlich Pflegesachleistungen über einen ambulanten Pflegedienst beziehen (kein Pflegegeld), ist der Beratungseinsatz nicht verpflichtend, da die Pflegequalität bereits durch den Pflegedienst sichergestellt wird.

Kostenübernahme

Viele Leistungen im Bereich Pflegeberatung nach §37.3 werden von Ihrer Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Wir prüfen kostenlos Ihre Ansprüche, helfen bei der Antragstellung und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab – Sie müssen sich um nichts kümmern.