Behandlungspflege in Frankfurt am Main

Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung – von der Wundversorgung bis zur Insulingabe, direkt bei Ihnen zu Hause.

Behandlungspflege wird ärztlich verordnet und von Ihrer Krankenkasse bezahlt – nicht von der Pflegekasse. Das bedeutet: Sie benötigen keinen Pflegegrad, um diese Leistungen zu erhalten. Ob nach einem Krankenhausaufenthalt, bei chronischen Erkrankungen oder zur Medikamentengabe – unsere examinierten Pflegefachkräfte führen medizinische Maßnahmen sicher und fachgerecht bei Ihnen zu Hause in Frankfurt durch.

Die Behandlungspflege nach § 37 SGB V ist eine ärztlich verordnete medizinische Leistung, die von Ihrer Krankenkasse vollständig übernommen wird. Anders als bei der Grundpflege benötigen Sie dafür keinen Pflegegrad – ein Rezept Ihres Hausarztes genügt.

In Frankfurt am Main versorgen wir täglich Patienten mit komplexen medizinischen Anforderungen: Diabetiker, die mehrfach täglich Insulin benötigen. Patienten mit chronischen Wunden, die fachgerechte Verbandswechsel brauchen. Menschen nach Operationen, die Infusionen oder Injektionen zu Hause erhalten.

Unsere examinierten Pflegefachkräfte arbeiten nach den aktuellen medizinischen Standards und stehen in engem Austausch mit Ihrem behandelnden Arzt. Durch digitale Wunddokumentation mit Fotoverlauf können wir den Heilungsprozess transparent nachverfolgen und die Therapie bei Bedarf anpassen.

Ein besonderer Vorteil für Frankfurter Patienten: Wir versorgen auch kurzfristig – etwa wenn Sie am Freitagnachmittag aus dem Krankenhaus entlassen werden und am Samstag den ersten Verbandswechsel benötigen. Unser Team ist 365 Tage im Jahr im Einsatz.

Unsere Behandlungspflege-Leistungen im Überblick

Insulininjektionen und Blutzuckermessung (auch mehrfach täglich)
Professionelle Wundversorgung mit Fotodokumentation
Blutdruck-, Puls- und Sauerstoffsättigungskontrolle
Medikamentenmanagement inkl. Wochendispenser-Vorbereitung
Portversorgung und subkutane Infusionen
Katheter- und Stomapflege nach aktuellen Standards
Kompressionstherapie und Verbandswechsel
Verordnung durch Ihren Hausarzt – Kosten trägt Ihre Krankenkasse

Häufige Fragen zur Behandlungspflege

Brauche ich einen Pflegegrad für Behandlungspflege?

Nein. Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt – unabhängig vom Pflegegrad. Auch junge Menschen ohne Pflegebedarf können Behandlungspflege erhalten.

Wer stellt das Rezept für Behandlungspflege aus?

Ihr Hausarzt oder jeder andere behandelnde Arzt stellt die Verordnung häuslicher Krankenpflege aus. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung.

Kostenübernahme

Viele Leistungen im Bereich Behandlungspflege werden von Ihrer Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Wir prüfen kostenlos Ihre Ansprüche, helfen bei der Antragstellung und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab – Sie müssen sich um nichts kümmern.