Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ist eine zweckgebundene monatliche Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 125 € pro Monat. Er steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu – damit ist er die einzige reguläre Sachleistung, die auch bei Pflegegrad 1 verfügbar ist.
Ziel des Entlastungsbetrags ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person im Alltag zu fördern. Das Geld wird nicht direkt ausgezahlt, sondern mit zugelassenen Anbietern abgerechnet.
Auf einen Blick: 125 € / Monat = 1.500 € / Jahr
- ✓ Verfügbar ab Pflegegrad 1 (alle Pflegegrade)
- ✓ 125 € pro Monat, 1.500 € pro Jahr
- ✓ Ansparbar und rückwirkend nutzbar bis 30.06. des Folgejahres
- ✓ Nur bei zugelassenen Anbietern einsetzbar (wie HomeCare 24)
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann für folgende Leistungen eingesetzt werden:
Alltagsbegleitung und Betreuung
Spaziergänge, Vorlesen, Gespräche, gemeinsames Kochen, Begleitung zu Terminen oder Einkäufen. Ideal, wenn pflegende Angehörige einige Stunden Entlastung brauchen.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen, Wohnung reinigen, Betten beziehen. Besonders für alleinlebende Pflegebedürftige oder wenn Angehörige berufstätig sind.
Tagespflege und Gruppenbetreuung
Der Entlastungsbetrag kann auch als Eigenanteil für Tagespflegeeinrichtungen eingesetzt werden, wenn die regulären Leistungen ausgeschöpft sind.
Pflegesachleistungen aufstocken (ab PG 2)
Ab Pflegegrad 2 kann der Entlastungsbetrag auch zur Aufstockung der Pflegesachleistungen verwendet werden – zum Beispiel für zusätzliche Körperpflege oder Hilfe beim An- und Auskleiden.
Rückwirkend nutzen: So funktioniert das Ansparen
Der Entlastungsbetrag muss nicht jeden Monat genutzt werden. Nicht abgerufene Beträge werden automatisch angespart und können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.
Beispiel: Ansparen und rückwirkend nutzen
- • Sie nutzen den Entlastungsbetrag 2025 nicht: 1.500 € angespart
- • Bis 30.06.2026 können Sie diese 1.500 € noch abrufen
- • Plus das laufende Budget 2026: weitere 125 € / Monat
- • Ab 01.07.2026 verfällt der Restbetrag aus 2025 unwiderruflich
Warum die meisten Familien Geld verschenken
Studien zeigen, dass ein großer Teil der Pflegebedürftigen den Entlastungsbetrag nicht oder nicht vollständig nutzt. Die häufigsten Gründe:
Unwissenheit: Viele wissen gar nicht, dass ihnen 125 € im Monat zustehen – besonders bei Pflegegrad 1.
Verwechslung: Der Entlastungsbetrag wird oft mit dem Pflegegeld verwechselt. Es sind aber zwei verschiedene Leistungen.
Bürokratie: Der Betrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss bei zugelassenen Anbietern abgerufen werden.
Kein passender Anbieter: Nicht jeder Pflegedienst bietet Betreuungs- und Entlastungsleistungen an. HomeCare 24 ist als Anbieter nach § 45a SGB XI zugelassen.
So hilft HomeCare 24 beim Entlastungsbetrag
Wir prüfen, ob und wie viel Entlastungsbetrag Ihnen zusteht – auch rückwirkend
Wir bieten Alltagsbegleitung, Betreuung und Haushaltshilfe in Frankfurt und Umgebung an
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – kein Vorstrecken nötig
Wir sind als Anbieter nach Landesrecht zugelassen und erfüllen alle Qualitätsanforderungen
Häufige Fragen
Wer bekommt den Entlastungsbetrag?
Jeder Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad – von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 – hat Anspruch auf 125 € pro Monat. Bei Pflegegrad 1 ist es die einzige reguläre Sachleistung der Pflegeversicherung.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?
Für Alltagsbegleitung, Betreuung, hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Putzen), Gruppenbetreuung oder Tagespflege. Der Anbieter muss nach Landesrecht zugelassen sein.
Verfällt der Entlastungsbetrag?
Nicht genutzte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Danach verfallen sie unwiderruflich. Beispiel: Der Restbetrag aus 2025 verfällt am 30.06.2026.
Wird der Entlastungsbetrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein, der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung und wird nicht auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen angerechnet. Er steht Ihnen extra zu.
Entlastungsbetrag nutzen – wir helfen Ihnen
Lassen Sie kein Geld verfallen. HomeCare 24 bietet zugelassene Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Frankfurt an. Wir prüfen Ihren Anspruch, organisieren die passende Hilfe und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Jetzt Entlastungsbetrag nutzen